
Aber darf man dieses auch aufheben und mit nach
Hause nehmen?
Nein, grundsätzlich darf man Fallobst vom Gehweg
nicht einfach aufheben und mitnehmen. Das Obst
gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem
der Baum steht, auch wenn es auf den Gehweg gefallen
ist. Es ist empfehlenswert, den Eigentümer um Erlaubnis
zu fragen, bevor man das Obst aufhebt. Es sei denn....
es handelt sich um Fallobst von Streuwiesen oder
vom Straßenrand. Hierfür gilt grundsätzlich, dass
ihr es mitnehmen können, wenn es sich nur um
kleine Mengen handelt. Es ist nicht erlaubt, einen
ganzen Kofferraum oder mehrere Eimer davon mit
zunehmen. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn
ihr euch erkundigt, wem die Bäume am Straßenrand
gehören. Die Bäume an Landstraßen könnten verpachtet
sein. In diesem Fall benötigt ihr die Erlaubnis des
Pächters, um Fallobst mitnehmen zu dürfen.
( Quelle: Samenhaus.de )
Liebe Grüße
Gaby
Also wenn ich sehe wie viel Obst einfach auf der Wiese liegt und es niemand aufliest, dann habe ich kein schlechtes Gewissen wenn ich mir ein Apfel auflese zum essen. Aber von den Bäumen pflücken wie ich immer wieder beobachten kann, finde ich ganz schön dreist.
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