Aber darf man dieses auch aufheben und mit nach Hause nehmen? Nein, grundsätzlich darf man Fallobst vom Gehweg nicht einfach aufheben und mitnehmen. Das Obst gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, auch wenn es auf den Gehweg gefallen ist. Es ist empfehlenswert, den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen, bevor man das Obst aufhebt. Es sei denn.... es handelt sich um Fallobst von Streuwiesen oder vom Straßenrand. Hierfür gilt grundsätzlich, dass ihr es mitnehmen können, wenn es sich nur um kleine Mengen handelt. Es ist nicht erlaubt, einen ganzen Kofferraum oder mehrere Eimer davon mit zunehmen. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr euch erkundigt, wem die Bäume am Straßenrand gehören. Die Bäume an Landstraßen könnten verpachtet sein. In diesem Fall benötigt ihr die Erlaubnis des Pächters, um Fallobst mitnehmen zu dürfen. ( Quelle: Samenhaus.de )...
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