Aber darf man dieses auch aufheben und mit nach  Hause nehmen? Nein, grundsätzlich darf man Fallobst vom Gehweg  nicht einfach aufheben und mitnehmen.  Das Obst  gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem  der Baum steht, auch wenn es auf den Gehweg gefallen  ist.  Es ist empfehlenswert, den Eigentümer um Erlaubnis  zu fragen, bevor man das Obst aufhebt.  Es sei denn.... es handelt sich um Fallobst von Streuwiesen oder vom Straßenrand. Hierfür gilt grundsätzlich, dass  ihr es mitnehmen können, wenn es sich nur um  kleine  Mengen handelt. Es ist nicht erlaubt, einen  ganzen Kofferraum oder mehrere Eimer davon  mit zunehmen. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn  ihr euch erkundigt, wem die Bäume am Straßenrand  gehören. Die Bäume an Landstraßen könnten  verpachtet  sein. In diesem Fall benötigt ihr die Erlaubnis des  Pächters,  um Fallobst mitnehmen zu dürfen.  ( Quelle: Samenhaus.de )...
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